Verkehrsrecht Bottrop


"Das Auto hat keine Zukunft, ich setze aufs Pferd!"
 Kaiser Wilhelm II.

Verkehrsunfall, Schadenersatz, Bußgeld

Verkehrsunfälle kosten Zeit, Geld und Nerven. Um Sie nach einem Verkehrsunfall zu entlasten und Ihre Rechte effektiv zu schützen, übernehmen wir für Sie die gesamte Schadensregulierung und verschaffen Ihnen den Ihnen zustehenden Schadensersatz. Außerdem verteidigen wir Sie, wenn Ihnen eine Verkehrsstraftat oder eine Verkehrsordnungswidrigkeit zur Last gelegt wird.

1. Verkehrsrecht - Unfallschadenregulierung

Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers dem anwaltlich nicht vertretenen Geschädigten nicht immer alles erstattet, was ihm tatsächlich zusteht. Allzu oft weiß der Geschädigte nämlich nicht einmal, welche Ansprüche er tatsächlich erheben kann. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers wird ihm dies kaum offenbaren, sondern immer die für sie selbst günstigste Abrechnung vorschlagen. Dies sollten Sie sich nicht gefallen lassen und die Schadensregulierung in kompetente Hände geben:

  • Wir ermitteln den gegnerischen Fahrzeughalter und seine Haftpflichtversicherung
  • Wir regulieren den Fahrzeugschaden und weiteren Sachschaden und verschaffen Ihnen den richtigen Schadensersatz.
  • Wir regulieren Personenschäden und sorgen dafür, dass Schmerzensgeld gezahlt wird. 

Nach einem Verkehrsunfall geht es um viele Begriffe, Schadenspositionen und Probleme die wir für Sie im Rahmen der Schadensregulierung transparenter machen:

  • Totalschaden,
  • Reparaturkosten,
  • Wiederbeschaffungswert,
  • Restwert,
  • Wiederbeschaffungsaufwand,
  • Nutzungsausfall,
  • Mietwagen,
  • Abschleppkosten,
  • Abzug Neu-für-alt / Wertverbesserung
  • Schmerzensgeld,
  • Verdienstausfall,
  • Haushaltsführungsschaden,
  • vermehrte Bedürfnisse
  • und vieles andere.

Wir übernehmen für Sie den gesamten Schriftverkehr mit allen beteiligten Personen, Behörden und Versicherungsgesellschaften und setzen Ihre Ansprüche durch; außergerichtlich und nötigenfalls auch gerichtlich. Grundsätzlich ist der Verursacher eines Unfalls auch verpflichtet Ihnen die Kosten des Rechtsanwaltes zu erstattet, der für Sie den Schaden reguliert.

Wußten Sie schon...,

 

...dass Sie die Kosten eines Verkehrsunfalles als Arbeitnehmer steuerlich absetzen können, wenn sich der Unfall auf einer durch das Arbeitsverhältnis bedingten Fahrt ereignete? Dies gilt selbst dann, wenn Sie den Unfall ganz oder auch nur teilsweise selbst verursacht haben. Lesen Sie mehr in unserer Infothek.

Noch ein Tipp:

Download
Europäischer Unfallbericht
Drucken Sie sich diesen Unfallbericht zweifach aus und legen ihn zusammen mit einem Kugelschreiber ins Handschuhfach. Nach einem Unfall füllen Sie den Bericht mit dem anderen Unfallbeteiligten sorgfältig aus. Wenn möglich, machen Sie Fotos vom Unfallort und dem Standort der Fahrzeuge. So haben Sie schnell alle für die Regulierung de Schadens erforderlichen Angaben zusammengestellt, auch wenn die Polizei nicht zum Unfallort kommt.
Europaeischer_Unfallbericht.pdf
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Wenn Sie uns beauftragen wollen, einen Verkehrsunfall für Sie zu regulieren, können Sie hierzu und zur Vorbereitung unserer Besprechung mit Ihnen auf noch den "Fragebogen für Anspruchsteller" nutzen und - für den Fall, dass Sie bei dem Unfall verletzt worden sind - die "Erklärung über die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht.

Download
Fragebogen für Anspruchsteller
Drucken Sie dieses Formular zur Vorbereitung unserer Besprechung aus und ergänzen Sie soweit möglich alle Daten. So haben Sie dann alle erforderlichen Angaben parat.
Fragebogen für Anspruchsteller.pdf
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Download
Erklärung über die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Hiermit entbinden Sie Ihren Arzt von der Schweigepflicht. Das ist erforderlich, damit wir alle notwendigen Angaben erhalten die wir benötigen um etwa Ihren Anspruch auf Schmerzengeld zu ermitteln.
Entbindung Schweigepflicht.pdf
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2. Verkehrsstrafrecht und Verkehrordnungswidrigkeiten

Nach einem Unfall werden nicht selten strafrechtliche Vorwürfe gegen einen Beteiligten erhoben oder ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Es drohen Bußgelder, Geld- und Freiheitsstrafen, Fahrverbote und sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Wir verteidigen Sie

 

  • bei unerlaubtem Entfernen vom Unfallort / Unfallflucht und
  • gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr / Straßenverkehsgefährdung,
  • bei fahrlässiger Körperverletzung,
  • Alkohol im Straßenverkehr,
  • dohendem Entzug der Fahrerlaubnis,
  • bei Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen,
  • Nebenfolgen wie Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis
  • u.s.w.

Ihr Ansprechpartner: RA Mark Pilz

Sofern Sie hierzu eine Frage haben rufen Sie uns an unter (02041) 70 69 41 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: info@pilz-rechtsanwaelte.de. Wir nehmen uns Zeit für Sie.