Mark Pilz

Rechtsanwalt 

Mediator

Business-Coach


Olaf Pilz

Rechtsanwalt

Dipl. Verwaltungswirt (FH)

Lindhorststr. 25

46240 Bottrop

Telefon: (02041) 70 69 41

Per Telefax: (02041) 70 69 42

 

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Staatlich anerkannte Gütestelle

RA Mark Pilz

3.5| Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Verteidigung in Straf- und Bußgeldsachen

Ihnen wird vorgeworfen, mit dem Gesetz in Konflikt geraten zu sein? Wir stehen Ihnen bei! Wir verteidigen Beschuldigte und Angeklagte, vertreten aber auch Nebenkläger. Unsere Beratung geht über die häufig vorkommenden Delikte im Verkehrsrecht wie

 

  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • fahrlässige Körperverletzung
  • Alkohol im Straßenverkehr
  • Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße
  • Nebenfolgen wie Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis
  • u.s.w.

 

hinaus. Wir verteidigen auch bei anderen Straftaten wie

 

  • Diebstahl und Raub
  • Betrug
  • Untreue
  • Körperverletzung
  • Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz
  • Meineid
  • Urkundenfälschung
  • u.s.w.

 

Im Strafrecht stehen Sie als Beschuldigter oder Angeklagter nicht mit den anderen Verfahrensbeteiligten (Richter und Staatsanwaltschaft) auf Augenhöhe. Da ist es wichtig, alle prozessualen Spielregeln zu kennen und zu nutzen.

 

Tipp: Wenn Sie als Beschuldigter von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft vernommen werden, sollten Sie keinerlei Aussage zur Sache machen, auch wenn Sie sich für unschuldig halten. Ihre Aussageverweigerung darf nicht negativ gegen Sie verwendet werden Aber Vorsicht: Das gilt nur, wenn Sie gar nichts aussagen. Denn wenn Sie sich zu einem Teil des Vorwurfs äußern, zu einem anderen jedoch nicht, kann dieses teilweise Schweigen sehr wohl gegen Sie verwendet werden! Es ist in jedem Fall ratsam, sich durch einen Verteidiger Einsicht in die behördlichen Ermittlungsakten zu verschaffen. Nur so erfahren Sie, was die Ermittlungsbehörde weiss und wie weit die Ermittlungen gegen Sie gediehen sind. Danach kann dann in Ruhe überlegt werden, ob und in welcher Form eine Stellungnahme zum Vorwurf abgegeben wird. Ziehen Sie in jeden Fall einen Anwalt hinzu.

 

Weitere Informationen zum Straf- und Bußgeldrecht finden Sie auf unserer Seite "Info Strafrecht".

 

Ihr Ansprechpartner: RA Mark Pilz

 

Sofern Sie hierzu eine Frage haben rufen Sie uns an unter (02041) 70 69 41 oder schreiben Sie uns eine E-Mail: info@pilz-rechtsanwaelte.de.

 

Wir nehmen uns Zeit für Sie.